Sonntag, 18. Dezember 2011

Das Vaterrecht schlägt zurück


Dies ist nur ein Fall von vielen, in denen das Vaterrecht gegen Mütter zuschlägt nach Scheidung und dem Mann das Kind zuspricht, um das er sich kaum zuvor gekümmert hat. Mit den vermehrt zugunsten der Väter entscheidenden Gerichtsurteilen hat der Mann schon in der Ehe ein starkes Druckmittel gegen die Frau, sich nicht scheiden zu lassen, da sie in aller Regel weit mehr als er unter dem Verlust der Kinder leidet. Es ist der Backlash gegen die von der Frauenbewegung hart erkämpfte Freiheit, sich vom Mann trennen zu können ohne völligen existentiellen Ruin. Aber die Väter schlagen zurück. Mit dem automatischen sog. „gemeinsamen Sorgerecht“ haben sie über die Trennung hinaus das Kontrollrecht über die Frau zurückgewonnen. Auch einen asozialen Mann, der nichts für das Kind zahlt, wird die Frau nach der Scheidung nicht mehr los, er kann mitbestimmen und in ihre Lebensplanung eingreifen, wenn er als Begründung nur das sog. „Kindeswohl“ angibt – gemeint ist das Vaterwohl, das jedem Vater, der sich nie um die Kinder gesorgt hat, automatisch die „gemeinsame Sorge“ einräumt, auch gegen den Willen der Mutter, die die Bedürfnisse des Kindes am besten kennt. Die Vatersorge ist ein patriarchales Kontrollinstrument, mit dem Väter sich für die erleichterten Scheidungsbedingungen an den Frauen rächen können - eine Motivation, die sich vor ger5ichts schwer nachweisen lässt, wenn sei als sorge ums Kindeswohl getarnt wird.


Mit diesem neuen Vaterrecht, das im Namen der Gleichheit auftritt, wird die Mutter-Kind-Bindung ignoriert und mit Füssen getreten. Aber die Väter kennen diese Bindung, wenn sie sie als Druck-mittel gegen die Frauen einsetzen. Dass auch Frauen an dieser Regelung mitgewirkt haben, zeigt, wohin die Gleichheitsideologie geführt hat. Väter, die ihre Kinder lieben, nehmen ihnen nicht die Mutter weg. Die sog. Partner können sich heute schon freiwillig einigen über die gemeinsame Sorge, aber das Zwangsmodell, das zusammen bindet, was nicht zusammen gehört, ist monströs.


Das neue Vaterrecht ist ein Konglomerat aus männlicher Rohheit und weiblichem Schwachsinn. Ich rede hier nicht von den Ignorantinnen, die die Geschichte der Frauenbewegung nicht mal kennen, nicht von dem antifeministischen Flachsinn, wie er in den neukonservativen Blogs auftaucht und Frauenrechte für eine Idee „frustrierter Weiber“ hält u. drgl. Oberflächengedümmel, von dem nur so wimmelt im rechten Lager, aus dem der Frauenhass der Antifeministen-AG wie der von Breivik seine Munition schöpfen kann, mit Invektiven gegen Frauen in leitenden Positionen und Kotau vor Klerikerthronen, - nein, hier ist das linke Gleichheitskonzept gemeint, mit dem das neue Vaterrecht begründet wird, nicht zufällig auch von jenen Frauen, die die islamische Frauenentrechtung voll „tolerieren“ bzw. ignorieren, denn auch die weiblichen Hilfskräfte des Linkspatriarchats sind willig.


Die Kinder bezahlen den Preis. Wenn die Generation, die die Segnungen dieser Zwangsregelung heute erfährt, erwachsen ist, wird noch etliche Bücher über die Erfahrungen mit dem neuen Vaterrecht seitens der Kinder geben. Analog den Berichten über Adoptivkinder, die ihre Eltern suchen. Oft sind es Mütter, die das Kind in einer Notsituation abzugeben sich genötigt sahen und das Kind nicht wiedersehen durften. Da fragt niemand nach dem Kindeswohl. Aber Väter dürfen nach Lust und Laune mitbestimmen, was allein die Person zu bestimmen hätte, die die ganze Last der Sorge trägt.


Hinter dem neuen Vaterrecht steht die linke Gleichheitsideologie, die keine natürlichen Bindungen kennt und die Mutter zu austauchbaren Bezugspersonen degradiert, ein rein männliches Konzept der unpersönlichen „Verhältnisse“, die nach abstrakten Kollektivbegriffen zu „verwerfen“ bzw. zu regulieren sind, so wie pubertierende „Jugendliche“ mit Revoluzzerambitionen es sich ausgedacht haben. Der Einheits-Mensch der Neuen Linken oder der „neue Mensch“ der 68er Jugendrevolte ist ein antiindividuelles Konstrukt, eine mutterlose Hirngeburt, die im Treibhausklima linker Theorie-stuben mit weiblichen Hilfskräften gedeiht und immer neue Früchte des Vaterrechts hervorbringt.
Zu ihren bis heute wuchernden Auswüchsen gehört auch das grosse Verständnis für Kriminelle, speziell für Pädokriminelle und Sexualgewaltdelinquenten, die nicht verwahren werden sollen, sondern eine weitere Chance zu Delinquieren erhalten nach der Rechtsprechung der Alt-68er.


Das rohe Männerrecht, verbrämt als Menschenrecht, duldet es nicht, dass ein Sexualgewalttäter eingesperrt werden soll, statt sich als freie Herrenmensch in den Bordellen mit weiblicher Ware versorgen zu dürfen. Die Einschränkungen dieser Herrenfreiheiten lassen die Richter nicht ruhen.